Liebe Spenderinnen und Spender!
So können Sie helfen:
Hier erfahren Sie mehr über die vielfältigen Möglichkeiten wie Sie unsere Arbeit im Verein „Die Arche – Ein Haus für Kinder e.V.“ unterstützen können.
Spenden Sie einmalig oder kontinuierlich, per Überweisung oder per Dauerauftrag. Bitte geben Sie dabei den Verwendungszweck „Spende für Die Arche – Ein Haus für Kinder e.V.“ an. Die Bankverbindung finden Sie am Ende dieser Seite.
Übernehmen Sie als Unternehmen soziale Verantwortung: Setzen Sie sich für die betreuten Kinder im Familienzentrum Die Arche – Ein Haus für Kinder e.V. ein. Bei Überweisungen und Daueraufträgen geben Sie bitte den Verwendungszweck „Spende für Die Arche – Ein Haus für Kinder e.V.“ an. Für Sachzuwendungen sprechen Sie bitte Frau Birgit Steinbach an.
Als Rechtsentscheider in Straf- und / oder Bußgeldsachen haben Sie die Möglichkeit, durch die Zuweisung von Geldauflagen die Arbeit im Familienzentrum die Arche zu unterstützen und jedes Jahr zahlreiche Aktionen zu finanzieren.
Der Verein „Die Arche – Ein Haus für Kinder e.V.“ ist im Landgerichtsbezirk Duisburg in der Kategorie „Hilfen für Kinder und Jugendliche“ in die Liste gemeinnütziger Einrichtungen aufgenommen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Bitte wenden Sie sich an Frau Regina Hausdorf
Telefon 0208 / 8831347
E-Mail: info@familienzentrum-die-arche.de
Kontoverbindung:
IBAN DE79 3606 0295 0088 4400 13
BIC GENODED1BBE
Bank im Bistum Essen
Zuwendungsbestätigung
Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Spende aus. Hierzu benötigen wir Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse. Bitte geben Sie zudem für eventuelle Rückfragen Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an. Wir bitten um Verständnis, dass die Zuwendungsbescheinigungen i. A. zu Beginn des Folgejahres ausgestellt werden.
Für Bußgeldauflagen kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. In diesem Fall tragen die Quittungen den Vermerk „die Zuwendung wurde aufgrund einer Auflage geleistet und ist steuerlich nicht abzugsfähig“.
Datenschutz
Die Datenschutzgesetze werden beachtet, Förder- und Spenderdaten werden grundsätzlich nicht weitergegeben.